AGB
 
Geschäftsbedingungen der Firma TOPP IMMOBILIEN:

1.
Das Anfordern/Einholen von unseren mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Angeboten bedeutet in allen Fällen Auftragserteilung/Maklerauftrag. Die Nutzung unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.

2.
Unsere Nachweistätigkeit sowie alle weiteren vermittelten Informationen sind ausschließlich für den Auftraggeber/Empfänger bestimmt und strikt vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung statthaft, wobei uns Empfänger und Anschrift mitgeteilt werden müssen. Das vollständige Honorar gemäß nachfolgender Sätze wird uns auch in dem Fall geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder weitere vermittelte Informationen an Dritte weitergegeben werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen. Dies gilt auch dann, wenn unserer Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit Dritten abschließen.

3.
Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, falls uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und unter Angabe von Quelle und Datum der Vorkenntnis widerspricht.

4.
Auch bei Folge- oder Ersatzgeschäften ist der Kunde gemäß nachfolgender Honorarsätze zahlungspflichtig. Ein Folgegeschäft liegt z.B. dann vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Veränderung oder Erweiterung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit vorkommt, z.B. ein Vertrag um zusätzlicher Fläche ergänzt wird oder wenn zunächst nur gemietet wurde und später erst ein Kauf zustande kommt. Ein Ersatzgeschäft liegt z.B. dann vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit unserer Nachweistätigkeit von Verkäufer/Vermieter andere Gelegenheiten erfährt oder kauft anstatt zu mieten oder mietet anstatt zu kaufen.

5.
Unser Honorar ist verdient und fällig mit Vertragsabschluß. Die Art des Vertrages ist dabei unbedeutend, wobei es sich um folgende Vertragstypen handeln kann: Kauf-, Miet-, Renten-, Pacht-, Leasing-, Erbbaurecht-, Optionsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiger Vertrag. Allein die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrags ist ausschlaggebend.

6.
Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nicht.

7.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenabschluß, Irrtum und Auslassung bleiben vorbehalten.

8.
Mitarbeiter unserer Firma sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, auch nicht zu Inkasso oder Provisionsverhandlungen.

9.
Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform.

10.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt/Main, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Mahnsachen.

11.
Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonorare, die vom Käufer, Mieter, Pächter, Nutzer oder Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder Vermittlung beträgt:

11.1 Wohnraumvermietung:
Das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter
2,0 Monatsmieten
11.2 Gewerbliche Vermietung:
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.ä. von Büros, Läden, Hallen u.ä.m.) vom Nutzer

11.2.1 bei Vertragslaufzeiten bis 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht 2,5 Monatsmieten
11.2.2 bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete 3,0 Monatsmieten
11.2.3 bei 10 Jahren überschreitender Vertragsdauer 3,6 Monatsmieten
11.2.4 bei zusätzlicher Options-,Vormiet-,An- oder Vorkaufsrecht unabhängig
von dervereinbarten Vertragsdauer - je Recht
0,5 Monatsmieten
11.2.5 bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer  
11.2.6 bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenständen, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 5 %
11.3 Verkauf von Grundbesitz:
Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte,
Kapitalanlage etc. vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer
versprochenen Leistungen vom Käufer
5 %
  Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5% auf den gesamten
zu zahlenden Erbbauzins von Berechtigten
2%
  Je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten 2%
  Bei Zwangsversteigerung aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender
Rechte vom Ersteigerer
5%
11.4 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:
An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Ware, Know-how, Gegenständen;
von der gesamten Vertragssumme vom Käufer
5%
11.5 Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragsnehmer auf die Vertragssumme 3%
11.6 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Marklerprovisionen.  

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